Das Immobilienmakler dürfen - und das nicht

Christoph Jänsch

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Die Courtage, und was noch? Immobilienmakler dürfen Kundinnen und Kunden in der Regel keine anderen Gebühren auferlegen - es sei denn, die vertragliche Regelung der Parteien sieht etwas anderes vor. - © Christin Klose/dpa-tmn
Die Courtage, und was noch? Immobilienmakler dürfen Kundinnen und Kunden in der Regel keine anderen Gebühren auferlegen - es sei denn, die vertragliche Regelung der Parteien sieht etwas anderes vor. (© Christin Klose/dpa-tmn)

Mit Immobilienmaklern haben die meisten Menschen - wenn überhaupt - nur selten in ihrem Leben zu tun. Deswegen wissen wohl auch die wenigsten, was dabei zu beachten ist. Ein Überblick.

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