«Sekretärin gesucht»: Mann erhält Schadenersatz

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Eine Bewerbung ist über die Chatfunktion von Ebay-Kleinanzeigen schnell getippt - das ändert aber nichts am Bewerberstatus, wenn es um die Geltendmachung von Entschädigung nach dem AGG geht. (© Christin Klose/dpa-tmn)

Auch wer sich via Chat über Ebay-Kleinanzeigen auf eine Stelle bewirbt, gilt als Bewerber im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Bei Diskriminierung steht dann Entschädigung zu.

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