Sollen im Unternehmen Wahlen für einen Betriebsrat stattfinden, ist der Wahlvorstand für die Organisation und Durchführung zuständig. Die Mitglieder des Gremiums sind besonders vor einer Kündigung geschützt. Das macht ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom (Az: 23 SaGa 1521/21)...