Betriebsrat-Wahlvorstand kann nicht einfach gekündigt werden

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Wer im Wahlvorstand der Betriebsratswahl tätig ist, genießt besonderen Schutz: Eine Kündigung kann unter Umständen unwirksam sein. (© Christin Klose/dpa-tmn)

Der Wahlvorstand führt die Betriebsratswahlen durch. Die Arbeitnehmer des Gremiums genießen dabei einen besonderen Kündigungsschutz, wie ein Urteil zeigt.

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