Arbeit und Freizeit sind zwei verschiedene Paar Schuhe. «In seiner Freizeit kann der Arbeitnehmer das machen, was er möchte», sagt Prof. Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg. Jeder darf also feiern, so viel er will. Auch wenn die Kollegen oder die Chefin das mitkriegen sollten...