Darf mein Arbeitgeber unbezahlten Urlaub anordnen?

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Muss ein Betrieb wegen einer schlechter Auftragslage geschlossen bleiben, müssen Beschäftigte nicht unbezahlt Urlaub nehmen. Der Arbeitgeber kann Kurzarbeit anmelden. - © Kira Hofmann/dpa-Zentralbild/dpa-tmn
Muss ein Betrieb wegen einer schlechter Auftragslage geschlossen bleiben, müssen Beschäftigte nicht unbezahlt Urlaub nehmen. Der Arbeitgeber kann Kurzarbeit anmelden. (© Kira Hofmann/dpa-Zentralbild/dpa-tmn)

Ist im Betrieb gerade wenig bis gar nichts zu tun, bietet der Arbeitgeber vielleicht vermeintlich großzügig unbezahlten Urlaub an. Bei solche Avancen sollten Beschäftigte hellhörig werden.

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