Kann der Arbeitgeber die Probezeit einseitig verkürzen?

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Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber die Probezeit einseitig verkürzt? Dann hat das keine Auswirkungen auf Ihre Kündigungsfrist, Sie können trotzdem kurzfristig Ihre sieben Sachen packen. - © Christin Klose/dpa-tmn
Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber die Probezeit einseitig verkürzt? Dann hat das keine Auswirkungen auf Ihre Kündigungsfrist, Sie können trotzdem kurzfristig Ihre sieben Sachen packen. (© Christin Klose/dpa-tmn)

Eigentlich tolle Nachrichten: Der Arbeitgeber verkündet schon nach kurzer Zeit im neuen Job das vorzeitige Ende der Probezeit. Aber was, wenn man eigentlich noch spontan wechseln wollte?

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