Jobcenter verlangt weiterhin Krankmeldung in Papierform

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Während Arbeitgeber Krankendaten elektronisch abrufen können, besteht das Jobcenter noch ein weiteres Jahr auf die AU-Bescheinigung in Papierform. - © Bernd Weißbrod/dpa/dpa-tmn
Während Arbeitgeber Krankendaten elektronisch abrufen können, besteht das Jobcenter noch ein weiteres Jahr auf die AU-Bescheinigung in Papierform. (© Bernd Weißbrod/dpa/dpa-tmn)

Seit Beginn 2023 müssen gesetzlich versicherte Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber keine Krankmeldung mehr vorlegen. Die Arbeitgeber können die Daten digital abrufen. Für die Arbeitsagentur gilt das nicht.

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