Was geht den Vorgesetzten meine Freizeit an?

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Social-Media-Selfies, wilde Partynächte oder sogar Straftaten: Was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihrer Freizeit tun, geht Vorgesetzte in der Regel nichts an. - © Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn
Social-Media-Selfies, wilde Partynächte oder sogar Straftaten: Was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihrer Freizeit tun, geht Vorgesetzte in der Regel nichts an. (© Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn)

Am Wochenende über die Stränge schlagen: Das mag nicht immer förderlich für die Karriere sein. Doch wann hat das Verhalten nach Feierabend arbeitsrechtliche Konsequenzen?

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