«Schlecht verhandelt» kein Grund für ungleiche Bezahlung

Simone Rothe

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Eine Frau unterschreibt einen Arbeitsvertrag. - © Annette Riedl/dpa
Eine Frau unterschreibt einen Arbeitsvertrag. (© Annette Riedl/dpa)

Nach dem Urteil fließen Freudentränen: Eine Frau aus Sachsen, die sich bei der Bezahlung wegen ihres Geschlechts diskriminiert sah, bekommt Recht vor dem Bundesarbeitsgericht. Die höchstrichterliche Entscheidung kann vielen Frauen helfen.

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