Sie haben Ihren Job gekündigt, sich nun aber anders entschieden? Dann gilt: Nach einer rechtsgültigen Kündigung müssen Sie sehr wahrscheinlich mit Ihrer Entscheidung leben. Denn: «Arbeitnehmer können eine Kündigung nicht einfach so zurücknehmen», sagt Rechtsanwältin Nathalie Oberthür aus Köln...