Streik: Arbeitnehmer muss sich um andere Verbindung kümmern

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Fallen Bahnen und Busse wegen eines Streiks aus, müssen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für ihren Arbeitsweg um Alternativen kümmern. Denn pünktlich beim Job erscheinen sollte man dennoch. - © Christin Klose/dpa-tmn
Fallen Bahnen und Busse wegen eines Streiks aus, müssen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für ihren Arbeitsweg um Alternativen kümmern. Denn pünktlich beim Job erscheinen sollte man dennoch. (© Christin Klose/dpa-tmn)

Stehen die Züge still, tangiert das den Arbeitgeber wenig. Denn wie Mitarbeiter zur Arbeit kommen, ist ihre Angelegenheit. Aber was, wenn es keine weiteren öffentlichen Verkehrsmittel gibt?

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