Kündigung wegen Zuspätkommens nur nach Abmahnungen

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Drei Abmahnungen an einem Tag genügen nicht: Soll einem Mitarbeiter wegen mehrfachen Zuspätkommens gekündigt werden, muss er zuvor zu verschiedenen Zeitpunkten abgemahnt worden sein. - © Christin Klose/dpa-tmn
Drei Abmahnungen an einem Tag genügen nicht: Soll einem Mitarbeiter wegen mehrfachen Zuspätkommens gekündigt werden, muss er zuvor zu verschiedenen Zeitpunkten abgemahnt worden sein. (© Christin Klose/dpa-tmn)

Verschlafen, verfahren, vertrödelt: Wer öfter mal zu spät zur Arbeit kommt, muss mit Ärger rechnen. Doch wann droht auch die Kündigung?

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