Keine Kündigung für Beschäftigte in Familienpflegezeit

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Beschäftigte, die Familienpflegezeit nehmen um Angehörige zu pflegen, können nur mit behördlicher Zustimmung gekündigt werden. - © Mascha Brichta/dpa-tmn
Beschäftigte, die Familienpflegezeit nehmen um Angehörige zu pflegen, können nur mit behördlicher Zustimmung gekündigt werden. (© Mascha Brichta/dpa-tmn)

Berufstätige, die nahe Angehörige pflegen, können Familienpflegezeit nehmen und Stunden reduzieren. Eine Kündigung in dieser Zeit müssen sie in der Regel nicht befürchten.

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