Sind Auszubildende an einem Tag krank, an dem sie Unterricht in der Berufsschule haben, müssen sie das der Schule mitteilen - und zwar vor Schulbeginn, etwa im Sekretariat. Aber nicht nur der: Auch der Arbeitgeber muss informiert werden, dass man krank ist. Darauf weist die IG Metall hin...