Das Arbeitszeugnis unbedingt rechtzeitig beantragen veröffentlicht am 16.08.2019 um 10:22 Uhr 0 Artikel empfehlen 0 Schlagwörter:ArbeitBerufRechtUrteileKündigungArbeitsschutzÖffentlicher DienstDeutschland Häufig gibt es Fristen, nach deren Ablauf der Arbeitnehmer kein Arbeitszeugnis mehr einfordern kann. (© Foto: Thalia Engel/dpa) Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf ein faires Arbeitszeugnis. Jedoch sollte man dieses nicht zu spät beantragen. Auf keinen Fall sollte man die im Tarifvertrag geregelte Anspruchsfrist verstreichen lassen. Weiterlesen mit LZ-Plus Jetzt anmelden Passwort vergessen? Noch kein LZ-Plus? Als Neukunde können Sie LZ-Plus für 30 Tage gratis testen. Jetzt ausprobieren! Alle weiteren Informationen zu unserem Angebot finden Sie unter LZ.de/plus
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