Arbeitgeber erhalten ab Januar 2023 die Daten zur Arbeitsunfähigkeit ihrer Angestellten von den Krankenkassen nur noch elektronisch. eAU-Verfahren heißt das Ganze - «e» für «elektronisch», «AU» für «Arbeitsunfähigkeit». Bis Ende 2022 müssen auch alle Praxen, die die Patientendaten an die Kasse geben...