Grün, grün, grün sind mittlerweile viele Getränke: Matcha-Tee, Matcha-Smoothies, Matcha-Latte und Co. Doch lebensmittelrechtlich geschützt ist der japanische Begriff Matcha («gemahlener Tee») hierzulande nicht. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin...