Kindergeld auch bei Unterbrechung der Ausbildung

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Kindergeld - © Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration
Muss ein Kind die Ausbildung krankheitsbedingt unterbrechen oder beenden, so besteht nur dann weiter Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind grundsätzlich noch ausbildungsplatzsuchend ist. (© Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration)

Muss ein erwachsenes Kind seine Ausbildung krankheitsbedingt unterbrechen, so kann für Eltern weiterhin Anspruch auf Kindergeld bestehen. Bestimmte Voraussetzungen müssen dafür jedoch erfüllt sein, wie aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs hervorgeht.

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