Berlin - In einem Kindesschutzverfahren muss auch das betroffene Kind angehört werden - unabhängig vom Alter. Auf eine entsprechende Entscheidung ( <a href="https://openjur.de/u/2389444.html" style="EXTERNAL-LINK">Az: 6 UF 5/22</a>) des Oberlandesgerichts Saarbrücken weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin...