Eltern und Kind erben - besteht nun ein Interessenkonflikt?

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Wenn Eltern nicht im Interesse ihres Kindes handeln, kann ihnen für die Erteilung des Erbscheins das Sorgerecht entzogen werden. - © Silvia Marks/dpa-tmn
Wenn Eltern nicht im Interesse ihres Kindes handeln, kann ihnen für die Erteilung des Erbscheins das Sorgerecht entzogen werden. (© Silvia Marks/dpa-tmn)

Erbt man selbst und gleichzeitig sein minderjähriges Kind, ließe sich vielleicht an der Aufteilung drehen - theoretisch. Aber muss einem deshalb für das Erbverfahren das Sorgerecht entzogen werden?

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