Erlös aus Immobilienverkauf zählt für Kindesunterhalt

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Auch wenn man sich den Erlös vom Verkauf einer Immobilie für den Kindesunterhalts schön rechnet, kann einem Justitia einen Strich durch die Rechnung machen. - © Arne Dedert/dpa/dpa-tmn
Auch wenn man sich den Erlös vom Verkauf einer Immobilie für den Kindesunterhalts schön rechnet, kann einem Justitia einen Strich durch die Rechnung machen. (© Arne Dedert/dpa/dpa-tmn)

Manchmal werden abenteuerliche Rechnungen aufgemacht, warum ein Elternteil keinen Unterhalt zahlen kann. Vor Gericht sieht es dann schlecht aus. Denn Interessen der Kinder stehen an erster Stelle.

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