Das gemeinsame Sorgerecht muss dem Kindeswohl dienen. Es ist nicht dazu da, die Erziehung durch den anderen Elternteil zu kontrollieren. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin...