Nach dem Tod seiner Pflegeeltern hat ein Pflegekind keinen Anspruch auf Vollwaisenrente, wenn ein leiblicher, unterhaltspflichtiger Elternteil noch lebt. Auf ein entsprechendes Urteil des Landessozialgerichts NRW weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin...