In welchem Fall gibt es Vollwaisenrente für Pflegekind?

veröffentlicht

  • 0
Wann gilt ein Pflegekind als Vollwaise? Ein Gericht hat dazu ein Urteil gefällt. - © Arne Dedert/dpa/dpa-tmn
Wann gilt ein Pflegekind als Vollwaise? Ein Gericht hat dazu ein Urteil gefällt. (© Arne Dedert/dpa/dpa-tmn)

Ein Pflegekind hatte keinen Kontakt zu seinen leiblichen Eltern. Für ihn waren die Pflegeeltern seine Eltern. Als die starben, beantragte er eine Waisenrente. Die steht ihm nicht zu, so ein Gericht.

Weiterlesen mit LZ-Plus

Noch kein LZ-Plus?

Als Neukunde können Sie LZ-Plus für 30 Tage gratis testen.

Jetzt ausprobieren!


Alle weiteren Informationen zu unserem Angebot finden Sie unter LZ.de/plus

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2023
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.