Zweiter Vorname ist zur Eindeutschung zulässig

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Man kann sich aus Integrationsgründen einen zusätzlichen Vornamen zulegen, wenn sich der eigentliche Vorname nicht eindeutschen lässt, so ein Gericht. - © Christian Charisius/dpa/dpa-tmn
Man kann sich aus Integrationsgründen einen zusätzlichen Vornamen zulegen, wenn sich der eigentliche Vorname nicht eindeutschen lässt, so ein Gericht. (© Christian Charisius/dpa/dpa-tmn)

Die Eindeutschung eines ausländischen Vornamens ist möglich. Aber was ist, wenn es keine deutsche Form des Namens gibt? Dann muss eine andere Lösung her.

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