Sorgerechtsstreit: Kind muss nicht zurück in die Ukraine

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Durch die Flucht der Mutter mit seinem Kind nach Deutschland, kann ein Vater sein Sorgerecht in der Ukraine nicht mehr ausüben. Dennoch muss das Kind kriegsbedingt nicht zurück, so ein Gericht. - © Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn
Durch die Flucht der Mutter mit seinem Kind nach Deutschland, kann ein Vater sein Sorgerecht in der Ukraine nicht mehr ausüben. Dennoch muss das Kind kriegsbedingt nicht zurück, so ein Gericht. (© Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn)

Normalerweise muss ein entführtes Kind in sein Heimatland zurückgebracht werden. So regelt es ein Haager Übereinkommen. Doch der Krieg in der Ukraine steht der Vorschrift entgegen.

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