Erfurt - Das Jobcenter muss in Thüringen die Kosten für einen Computer und Zubehör in Höhe von 500 Euro für eine Schülerin übernehmen, die Hartz-IV-Empfängerin ist. Eine entsprechende Entscheidung traf das <a href="http://dpaq.de/iKMLC" style="EXTERNAL-LINK">Landessozialgericht</a> bereits am 8. Januar, wie das Gericht mitteilte (Az.: L 9 AS 862/20 B ER)...