Kann ich die Ausschlagung einer Erbschaft rückgängig machen? veröffentlicht am 14.08.2019 um 04:20 Uhr 0 Artikel empfehlen 0 Schlagwörter:VerbraucherRechtRatgeberTrauerErbenFamilieGeldDeutschland Wer ein Erbe nicht antreten möchte, kann es ausschlagen. Nur unter bestimmten Voraussetzung können Erben ihre Entscheidung später revidieren. (© Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn) Wer ein Erbe ausschlägt, kann damit unter Umständen die gesetzliche Erbfolge ändern. Doch wie ein Urteil aus Düsseldorf zeigt, geht das Kalkül nicht immer auf. Ist es in dem Fall möglich, seine Entscheidung zurückzunehmen? Weiterlesen mit LZ-Plus Jetzt anmelden Passwort vergessen? Noch kein LZ-Plus? Als Neukunde können Sie LZ-Plus für 30 Tage gratis testen. Jetzt ausprobieren! Alle weiteren Informationen zu unserem Angebot finden Sie unter LZ.de/plus
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