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Urteil
Conterganrente bei Sozialleistungen nicht anrechenbar

Conerganrenten dienen der Entschädigung - © Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa-tmn
Sozialleistungen gibt es nicht bei vorhandenem Vermögen. Manche Einkommen müssen aber bei der Berechnung außen vor gelassen werden. (© Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa-tmn)

Bevor man Sozialleistungen beantragen kann, muss man erst sein eigenes Vermögen nutzen. Manches muss allerdings bei der Berechnung des Anspruchs außen vor bleiben.

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