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Bis zu 1602 Euro steuerfrei
Sparer sollten ihre Freistellungsaufträge prüfen

Ein Freistellungsauftrag wird einem Online-Konto hinzugefügt - © Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn
Kapitalerträge ohne Steuerabzug: Wer bei seiner Bank einen Freistellungsauftrag hinterlegt, darf Gewinne aus Geldanlagen bis zu gewissen Grenzen erhalten, ohne das Finanzamt daran zu beteiligen. (© Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn)

Wer sein Geld für sich arbeiten lässt, muss die Gewinne grundsätzlich versteuern. Es gibt aber Freibeträge, bis zu deren Höhe Sparer keine Steuern zahlen müssen. Nur: Sie müssen auch beantragt werden.

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