Erben müssen nicht immer einen Erbschein vorlegen

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Urteil: Erben müssen nicht immer einen Erbschein vorlegen - © Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Erben müssen zum Nachweis ihrer Stellung nicht immer zwingend einen Erbschein präsentieren. (© Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Wer als Erbe eine Forderung der Verstorbenen geltend macht, muss seine Erbenstellung nachweisen. Nicht zwingend ist dazu aber ein Erbschein nötig. Andere Dokumente reichen auch.

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