Düsseldorf - Wer verstirbt, vererbt sein gesamtes Vermögen. Doch der Nachlass besteht nicht immer nur aus Immobilien oder Bankguthaben. Nicht selten kommt es vor, dass Verstorbene noch Forderungen gegen andere hatten. In diesem Fall müssen Erben die Forderungen beim Schuldner geltend machen...