Steuer-Tipp
Dienstwagen: Bewertungsmethode lässt sich rückwirkend ändern

Dienstwagen: Bewertungsmethode lässt sich rückwirkend ändern - © Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa-tmn/Archiv
Sie pendeln mit dem Geschäftsauto zwischen Wohnung und Arbeitsstelle? Dann müssen Sie diese Fahrten versteuern. (© Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa-tmn/Archiv)

Weil Sie mehr im Homeoffice arbeiten, nutzen Sie Ihr Geschäftsauto seltener für den Weg zu Arbeit? Dann kann es sich lohnen, die Versteuerung zu ändern. Das geht jetzt auch unterjährig.

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