Berlin - Wer als Eigentümer eine Miete verlangt, die weniger als 66 Prozent der marktüblichen Miete beträgt, muss im Normalfall steuerliche Nachteile befürchten. Denn dann können Kosten, die rund um die Vermietung anfallen, unter Umständen nur noch teilweise als Werbungskosten angesetzt werden...