Betriebsrat
Urteil: Kein Recht auf Mitbestimmung bei Raucherpausen

Eine Frau spiegelt sich in einer Scheibe - sie raucht - © Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Raucherpausen sind üblicherweise keine Arbeitszeit. Legt ein Arbeitgeber das so fest, hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht. (© Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Ordnen Arbeitgeber an, dass Rauchen nur in Pausen erlaubt ist, geht das ohne den Betriebsrat sofern bereits ein Rauchverbot im Betrieb besteht. Arbeitsunterbrechungen müssen nicht geduldet werden.

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