Karlsruhe - Vom Gehalt gehen diverse Euros schon ab, bevor das Geld überhaupt auf dem Konto ankommt. Für gesetzliche Versicherungen gibt es unterschiedlich hohe Beitragssätze. Die Beiträge werden dabei grundsätzlich jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen...