Wer seine vermietete Immobilie mit einer oder mehreren Ladestationen ausstattet, kann die dafür angefallenen Kosten steuerlich geltend machen. Darauf verweist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Steuerrechtlich werden nachgerüstete E-Ladesäulen als eigenständige Wirtschaftsgüter...