Auch eine Testamentskopie muss eröffnet werden

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Nur die Kopie des Testaments auffindbar? Auch die muss ein Nachlassgericht im Ernstfall gelten lassen. - © Kai Remmers/dpa Themendienst/dpa-tmn
Nur die Kopie des Testaments auffindbar? Auch die muss ein Nachlassgericht im Ernstfall gelten lassen. (© Kai Remmers/dpa Themendienst/dpa-tmn)

Ist das Testament eines verstorbenen Menschen unauffindbar, kann dessen letzter Wille trotzdem in Erfüllung gehen. Dafür reicht eine Kopie des Schriftstücks.

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