Taxi zur Arbeit nicht voll von der Steuer absetzbar

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Zählt eine Taxifahrt zur Arbeit als Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel? Nein - zu diesem Schluss kommt der Bundesfinanzhof. Die Kosten sind daher nicht voll absetzbar. - © Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Zählt eine Taxifahrt zur Arbeit als Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel? Nein - zu diesem Schluss kommt der Bundesfinanzhof. Die Kosten sind daher nicht voll absetzbar. (© Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)

Arbeitnehmer können die Fahrtkosten zur Arbeit von der Steuer absetzen lassen - im Falle der öffentlichen Verkehrsmittel Bus und Bahn sogar komplett. Taxifahrten fallen hierunter nicht.

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