Müllabfuhr muss Grundstück nicht rückwärts anfahren

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Die Müllabfuhr muss nach einem Urteil bei schmalen Zufahrtswegen nicht rückwärts zu einem Grundstück fahren, um den Müll abzuholen. - © Sina Schuldt/dpa
Die Müllabfuhr muss nach einem Urteil bei schmalen Zufahrtswegen nicht rückwärts zu einem Grundstück fahren, um den Müll abzuholen. (© Sina Schuldt/dpa)

Häufig ist für die Müllabfuhr in kleinen Nebenstraßen nur wenig Platz zum Manövrieren. Sie ist deshalb auch nicht verpflichtet, Grundstücke rückwärts anzufahren.

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