Nachzahlungen verfallen nach Silvester

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Wer seine Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2021 erst 2023 erhält, muss mögliche Nachzahlungen nicht mehr begleichen. - © Christin Klose/dpa-tmn
Wer seine Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2021 erst 2023 erhält, muss mögliche Nachzahlungen nicht mehr begleichen. (© Christin Klose/dpa-tmn)

Betriebskostenabrechnungen können für Mieter Nachzahlungen bedeuten. Doch dafür muss die Abrechnung auch rechtzeitig ankommen.

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