Bei Streit um Energiepreispauschale Finanzgerichte zuständig

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Das Finanzgericht ist laut einem Gerichtsbeschluss zuständig, wenn man sich mit seinem Arbeitgeber um die Auszahlung der Energiepreispauschale streitet. - © Stefan Puchner/dpa/dpa-tmn
Das Finanzgericht ist laut einem Gerichtsbeschluss zuständig, wenn man sich mit seinem Arbeitgeber um die Auszahlung der Energiepreispauschale streitet. (© Stefan Puchner/dpa/dpa-tmn)

Wenn der Arbeitgeber die Energiepreispauschale nicht auszahlen möchte, ist das Finanzgericht der richtige Ansprechpartner - und nicht das Arbeitsgericht, wie ein Beschluss klarstellt.

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