Wie sich Partner seit 2023 vertreten dürfen

Sabine Meuter

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Ob vermählt oder unvermählt: Seit Januar dürfen Ehepartner und Lebenspartner sich gegenseitig in gesundheitlichen Angelegenheiten vertreten, wenn es ihnen selbst nicht mehr möglich ist, Entscheidungen zu treffen. - © Rolf Vennenbernd/dpa/dpa-tmn
Ob vermählt oder unvermählt: Seit Januar dürfen Ehepartner und Lebenspartner sich gegenseitig in gesundheitlichen Angelegenheiten vertreten, wenn es ihnen selbst nicht mehr möglich ist, Entscheidungen zu treffen. (© Rolf Vennenbernd/dpa/dpa-tmn)

Seit Jahresbeginn gilt das sogenannte Notvertretungsrecht für Ehegatten und Lebenspartner. Doch was hat es damit eigentlich auf sich? Wir klären die wichtigsten Fragen.

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