Der Solidaritätszuschlag bleibt: BFH lehnt Klage ab

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Der Solidaritätszuschlag ist laut Bundesfinanzhof (BFH) nicht verfassungswidrig. - © Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa
Der Solidaritätszuschlag ist laut Bundesfinanzhof (BFH) nicht verfassungswidrig. (© Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa)

Reichensteuer durch die Hintertür? Verfassungswidrig obendrein? Der Solidaritätszuschlag wird auf absehbare Zeit bleiben - eine Klage gegen die Abgabe vor dem Bundesfinanzhof scheitert.

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