Räum- und Streupflicht gilt schon für Bauherren

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Wer baut, ist bereits als Eigentümer des Grundstücks für die Räum- und Streupflicht verantwortlich. - © Andrea Warnecke/dpa-tmn
Wer baut, ist bereits als Eigentümer des Grundstücks für die Räum- und Streupflicht verantwortlich. (© Andrea Warnecke/dpa-tmn)

Die Bauarbeiten zum neuen Eigenheim sind noch in vollem Gange? Das bedeutet längst nicht, dass Bauherren sich bei der Räum- und Streupflicht aus der Verantwortung stehlen können.

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