Energiepreispauschale über Steuererklärung sichern

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Energiepreispauschale nicht erhalten? Empfangsberechtigte bekommen das Geld nachträglich über die Steuererklärung ausbezahlt. - © Christin Klose/dpa-tmn
Energiepreispauschale nicht erhalten? Empfangsberechtigte bekommen das Geld nachträglich über die Steuererklärung ausbezahlt. (© Christin Klose/dpa-tmn)

Wer die Energiepreispauschale im vergangenen Jahr nicht vom Arbeitgeber ausbezahlt bekommen hat, sollte jetzt aktiv werden. Denn bei Abgabe einer Steuererklärung gibt's das Geld nachträglich.

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