Wann beginnt der Kündigungsschutz in der Schwangerschaft?

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Für Schwangere gilt ein besonderer Kündigungsschutz - auch dann, wenn die Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht bekannt ist. - © Christin Klose/dpa-tmn
Für Schwangere gilt ein besonderer Kündigungsschutz - auch dann, wenn die Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht bekannt ist. (© Christin Klose/dpa-tmn)

Schwangere sind vor Kündigung geschützt. Doch wie wird der Beginn der Schwangerschaft festgelegt, wenn die zum Kündigungszeitpunkt nicht bekannt war? Damit beschäftigte sich das Bundesarbeitsgericht.

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