Langsames Jobcenter: Hartz-IV-Empfängerin steht Geld zu

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Der Gesetzgeber hat geregelt, wie lange Antragsteller einen Entscheid abwarten müssen. Wer nach Ablauf dieser Fristen klagt, handelt dem Verfassungsgericht zufolge grundsätzlich nicht treuwidrig. - © Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa
Der Gesetzgeber hat geregelt, wie lange Antragsteller einen Entscheid abwarten müssen. Wer nach Ablauf dieser Fristen klagt, handelt dem Verfassungsgericht zufolge grundsätzlich nicht treuwidrig. (© Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa)

Weil das Jobcenter sich mit einer Kostenerstattung zu lange Zeit ließ, klagte eine Antragstellerin wegen Untätigkeit. Schließlich zahlte die Behörde. Aber wer trägt nun die Gerichtskosten?

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