BGH stoppt Immobilien-Trick bei drohender Insolvenz

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Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnungsrecht am eigenen Grundstück ist pfändbar. - © Uli Deck/dpa
Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnungsrecht am eigenen Grundstück ist pfändbar. (© Uli Deck/dpa)

Das eigenen Haus als Einlage in eine Frima investieren und lediglich Wohnrecht beanspruchen? Kann man so Vermögenswerte vor der Insolvenz retten? Die Antwort lautet nein, denn auch das Wohnrecht ist pfändbar.

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