Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnungsrecht am eigenen Grundstück ist pfändbar. Damit fällt es bei einer Insolvenz des Eigentümers in die Insolvenzmasse und kann vom Insolvenzverwalter gelöscht werden, <a class="externalLink" href="http://dpaq.de/9r9gL">wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mitteilte</a>. (Az...