Wann Privatleute als gewerbliche Anbieter gelten

Felicitas Stirn

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Schnell eingestellt, schnell verkauft - doch genau so schnell rutscht man als Privatperson in eine gewerbliche Tätigkeit. Darum sollte man mit Privatverkäufen vorsichtig sein. - © Christin Klose/dpa-tmn
Schnell eingestellt, schnell verkauft - doch genau so schnell rutscht man als Privatperson in eine gewerbliche Tätigkeit. Darum sollte man mit Privatverkäufen vorsichtig sein. (© Christin Klose/dpa-tmn)

Dachbodenfunde oder ausgemisteter Hausrat: Viele Menschen verkaufen arglos Dinge. Internetplattformen machen den Verkauf einfach. Doch Vorsicht: Die Schwelle zum gewerblichen Anbieter ist niedrig.

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