Vorschenkungen werden bei Erbschaftsteuer berücksichtigt

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Im Besitz einer wertvollen Immobilie? Wer diese in mehreren Tranchen überträgt, kann den Bedachten dadurch womöglich die Steuerlast drücken. - © Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa-tmn
Im Besitz einer wertvollen Immobilie? Wer diese in mehreren Tranchen überträgt, kann den Bedachten dadurch womöglich die Steuerlast drücken. (© Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa-tmn)

Bei der Berechnung der Erbschaftsteuer sind auch Schenkungen zu berücksichtigen, mit denen der Erblasser seine Erben noch zu Lebzeiten bedacht hat. Dabei gilt es, genau hinzuschauen.

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