Fiktive Schadensberechnung im Mietrecht zulässig

veröffentlicht

  • 0
Beim Auszug aus der Wohnung kann es sein, dass der Vermieter fordert, dass manche Schäden noch behoben werden. - © Christin Klose/dpa-tmn
Beim Auszug aus der Wohnung kann es sein, dass der Vermieter fordert, dass manche Schäden noch behoben werden. (© Christin Klose/dpa-tmn)

Beim Auszug aus einer Wohnung kann es sein, dass der Vermieter Schäden beanstandet und in Rechnung stellt. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, ob die Summe auf einem Kostenvoranschlag beruhen darf.

Weiterlesen mit LZplus

Noch kein LZplus?

Als Neukunde können Sie LZplus 30 Tage für nur 99 Cent testen.

Jetzt ausprobieren!


Alle weiteren Informationen zu unserem Angebot finden Sie unter LZ.de/plus

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2023
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.